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Wertberichtigung bei Forderungen - Nr. 44
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Viele Betriebe geben auf ihre Produkte oder Leistungen Garantien oder sind gesetzlich zu Gewährleistungen verpflichtet. Es besteht also für die Unternehmer die Gefahr von kostenlosen Nacharbeiten, Ersatzlieferungen, Kaufpreisminderungen oder gar Schadenersatzleistungen. Diese Gefahren können und müssen mit einer Rückstellung für Garantie oder Gewährleistung in der Bilanz berücksichtigt werden. Was hierbei zu beachten ist, wird im Ratgeber erläutert.